Wo der Amtsschimmel wiehert...
Auf unseren Rechtsseiten wird ich in Zukunft alles um die wesentlichen Rechtsaspekte drehen, mit denen Hunde und Hundehalter konfrontiert werden.
Angefangen beim Tierschutzgesetz über Sachkundenachweis und Tierhalterhaftpflichtversicherung bis hin zu Impfvorschriften und Einreisebestimmungen beim Urlaub mit Hund.
Als Hundehalter gilt es zahlreiche Rechtsvorschriften zu beachten. Wir helfen Ihnen durch den Paragraphendschungel.
Meldepflicht für Hunde
Durch die Schaffung einer Datenbank zur Registrierung der Hunde gibt es seit Mitte des Jahres 2010 eine Meldepflicht für alle Hunde ($ 24a TSchG). Grund für die Registrierung ist die Identifikation entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde.
Es genügt jedoch nicht, den Hund bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden (für die Entrichtung der Hundesteuer), sondern es ist eine zusätzliche Registrierung in dieser vom Bundesministerium für Gesundheit errichteten Datenbank notwendig.
Die entsprechende Meldung übernimmt der Tierarzt für Sie. Ihr Hund muss gechippt sein (Mikrochip), der Hundebesitzer benötigt zur Registrierung einen amtlichen Lichtbildausweis.
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