Sachkundenachweis für Hundehalter

Allgemeiner Sachkundenachweis

 

Seit Inkrafttreten des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 ist für alle Hundehalter in Oberösterreich, die nach diesem Datum einen Hund kaufen bzw. besitzen möchten, ein  "Allgemeiner Sachkundenachweis" vorgeschrieben.

Dieser zweistündige Vortrag wird gemeinsam von einem Tierarzt und einem Hundetrainer abgehalten. Die Bestätigung kostet rund EUR 20,00.

 

Worum geht´s beim Allgemeinen Sachkundenachweis?

  • Anschaffung und Kosten von bzw. für Hunde (Rassehund statt Mischling; Anschaffungskosten und laufende Kosten, Tierarztkosten, Untersuchungen im Rahmen der Zuchttauglichkeit usw.)
  • Hundesprache, Rudelverhalten usw.
  • Hundeausbildung (Welpenschule, Begleithundeausbildung usw.)
  • Besonderheiten von Welpen und erwachsenen Hunden
  • häufigste Fehler bei der Hundeerziehung
  • Pflege (Zahn- und Fellpflege usw.)
  • Bewegung (regelmäßige Spaziergänge...)
  • Zeitaufwand
  • Ausstattung für Hunde (Halsband und Leine, Liegeplatz....)
  • Urlaub mit Hund
  • auffällige Hunde
  • Versicherungsschutz (z.B. Tierhalter-Haftpflicht)
  • Kotbeseitigung
  • Leinen- und Maulkorbpflicht etc.

 

 

Der Allgemeine Sachkundenachweis und der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ermöglichen die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde. 

 

Erweiterter Sachkundenachweis

 

Wer einen "auffälligen" Hund hält oder einen solchen übernehmen möchte, muss einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Auffällig ist ein Hund, bei dem von einem erhöhten Gefahrenpotenzial für Menschen und andere Tiere ausgegangen werden kann.

Auffällige Hunde müssen einen Ausbildungskurs und die dazu gehörende Prüfung absolvieren. Anerkannt wird z.B. die Begleithundeprüfung BgH-A oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der Österreichischen Prüfungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV).

 


Hier geht´s zum oberösterreichischen Hundehaltegesetz