Hundesteuer

Wer in Österreich einen Hund hält, ist steuerpflichtig. Wie hoch die jährliche Hundesteuer ist, legt die Wohnsitzgemeinde individuell fest. Jeder gemeldete Hund bekommt eine Hundemarke, die am Halsband befestigt wird.

 

Hunde ab einem Alter von 3 Monaten müssen auf der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Gleichzeitig mit der Anmeldung müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen und den Sachkundenachweis (in Oberösterreich) für Hundehalter erbringen. Die Abgabenpflicht erlischt erst dann, wenn der Hund verstirbt oder abgegeben wird. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss dies ebenfalls auf der Gemeinde gemeldet werden.

 

Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden, sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (z.B. für Blinden- oder Rettungshunde), diese sind ebenfalls auf der Gemeinde zu erfragen.

 

Siehe auch unter "Meldepflicht"

 

Als Beispiel finden Sie bei uns vorerst das oberösterreichische Hundehaltegesetz.