Meldepflicht für Hunde
Nur Personen, die über 16 Jahre alt sind, dürfen einen Hund halten. Hundehalter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, für einen Hund zu sorgen. In Oberösterreich ist dies mit dem Allgemeinen Sachkundenachweis zu bestätigen. Wer einen "auffälligen Hund" (die so genannten "Kampfhunde") hält, muss darüber hinaus den Erweiterten Sachkundenachweis erbringen.
Sobald Ihr Welpe ein Alter von 12 Wochen erreicht hat, müssen Sie diesen binnen drei Tagen auf der zuständigen Gemeinde bzw. auf dem Magistrat melden. Die Meldung beinhaltet
- Name und Adresse des Hundehalters
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Adresse des Vorbesitzers oder Züchters
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung
Üblicherweise entrichten Sie gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Hundes die Hundesteuer und Sie bekommen eine Hundemarke.
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