Gesund & Vital

Impfschutz

Der richtige Impfschutz kann Ihren Entlebucher vor schweren oder gar tödlichen Krankheiten bewahren... weiter

PRA, Glaukom & Co.

Entlebucher Sennenhunde haben leider immer wieder mit Augenerkrankungen zu kämpfen... weiter

Rechtliches

29.5.2010

Der EU-Heimtierpass ist beim Tierarzt erhältlich und ersetzt künftig... weiter.

29.5.2010

In Österreich gibt es Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden... weiter

Login

Meldepflicht für Hunde

Nur Personen, die über 16 Jahre alt sind, dürfen einen Hund halten. Hundehalter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, für einen Hund zu sorgen. In Oberösterreich ist dies mit dem Allgemeinen Sachkundenachweis zu bestätigen. Wer einen "auffälligen Hund" (die so genannten "Kampfhunde") hält, muss darüber hinaus den Erweiterten Sachkundenachweis erbringen. 

 

Sobald Ihr Welpe ein Alter von 12 Wochen erreicht hat, müssen Sie diesen binnen drei Tagen auf der zuständigen Gemeinde bzw. auf dem Magistrat melden. Die Meldung beinhaltet

 

Üblicherweise entrichten Sie gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Hundes die Hundesteuer und Sie bekommen eine Hundemarke.