Wann muss ich meinen Hund melden?

Nur Personen, die über 16 Jahre alt sind, dürfen einen Hund halten. Hundehalter müssen körperlich und geistig in der Lage sein, für einen Hund zu sorgen. In Oberösterreich ist dies mit dem Allgemeinen Sachkundenachweis zu bestätigen. Wer einen "auffälligen Hund" (die so genannten "Kampfhunde") hält, muss darüber hinaus den Erweiterten Sachkundenachweis erbringen. 

 

Sobald Ihr Welpe ein Alter von 12 Wochen erreicht hat, müssen Sie diesen binnen drei Tagen auf der zuständigen Gemeinde bzw. auf dem Magistrat melden. Die Meldung beinhaltet

 

Üblicherweise entrichten Sie gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Hundes die Hundesteuer und Sie bekommen eine Hundemarke.

 

 

Meldepflicht für Hunde

Durch die Schaffung einer Datenbank zur Registrierung der Hunde gibt es seit Mitte des Jahres 2010 eine Meldepflicht für alle Hunde ($ 24a TSchG). Grund für die Registrierung ist die Identifikation entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde.

 

Es genügt jedoch nicht, den Hund bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden (für die Entrichtung der Hundesteuer), sondern es ist eine zusätzliche Registrierung in dieser vom Bundesministerium für Gesundheit errichteten Datenbank notwendig.

 

Die entsprechende Meldung übernimmt der Tierarzt für Sie. Ihr Hund muss gechippt sein (Mikrochip), der Hundebesitzer benötigt zur Registrierung einen amtlichen Lichtbildausweis.