Seit Jänner ist der Mikrochip Pflicht

Kennzeichnungspflicht

 

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet und gemeldet werden. Der Mikrochip hat in etwa die Größe eines Reiskorns und wird von einem Tierarzt in der linken Nackrenregion (Schulter) eingesetzt. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als beispielsweise eine Impfung. Gemeinsam mit einer Antenne und einer umhüllenden Bioglaskapsel bildet der Mikrochip den so genannten "Transponder".

Mit einem speziellen Lesegerät wird der Mikrochip aktiviert und die 15-stellige Identifikationsnummer, die weltweit nur einmal vergeben wird, kann abgelesen werden. So ist es möglich, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und den Besitzer ausfindig zu machen.

 


Meldepflicht

Jeder Hundehalter ist außerdem dazu verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach erfolgter Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden.

 

Die Eingabe der Meldung erfolgt im Auftrag des Halters durch einen Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt. Man kann seinen Hund aber auch sebst bei der Behörde, über die Bürgerkarte oder sonstige behördlich genehmigte Stellen melden.

 

Die Chipnummer wird u.a. im EU-Heimtierpass vermerkt.