Wann muss ich mit Strafen rechnen?
Ein Vergehen gegen das Hundehaltegesetz bzw. gegen das Tierschutzgesetz wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Im Extremfall kann Ihnen die Behörde den Hund abnehmen und einem Tierheim übergeben.
Strafbare Handlungen sind unter anderem
- Vernachlässigung der Meldepflicht
- kein Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- in Oberösterreich: Nichterbringen des Sachkundenachweises
- Ignorieren der gesetzlichen Bestimmungen
- Ignorieren der Verpflichtungen als Hundehalter
- Ausbilden, Züchten und Verkaufen aggressiver Hunde
- Verstöße gegen die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht
- Verstöße gegen behördliche Anordnungen
- Verwenden ungeeigneter Halsbänder, Leinen und/oder Maulkörbe
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18.09.2010
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